16. September 2009

Fahrrad gefunden

I. Sie haben ein gesuchtes Fahrrad entdeckt?
1) Bitte setzen Sie sich umgehend mit dem Geschädigten in Verbindung. Sie haben ggf. Anspruch auf Finderlohn bzw. die ausgelobte Belohnung.
2) Informieren Sie die angegebene Polizeibehörde über Ihre Entdeckung.
3) Informieren Sie uns, damit wir die Fahndung einstellen können (E-Mail an: fahrradfahndung@gmail.com oder einen Kommentar direkt beim Artikel).

II. Sie haben ein herrenloses Fahrrad gefunden?
1) Kontrollieren Sie unter Fahrrad-Fahndung, ob das Fahrrad als gestohlen gemeldet ist. Wenn ja, siehe unter I.
2) Ist es hier nicht als gesucht gemeldet: Stellen Sie eine Fund-Anzeige mittels E-Mail an: fahrradfahndung@gmail.com im Fahrrad-Fundbüro ein. Fügen Sie nach Möglichkeit ein Bild bei. Verwenden Sie dabei möglichst folgenden Musterangaben in der E-Mail:

MUSTER
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in den Betreff: HERSTELLER Modell - Rahmenfarbe Rahmengröße Fahrradart am Funddatum in Fundort gefunden!
---
in den Text:

Fahrrad gefunden!

Hersteller/Modell:
Fahrradart:
Rahmengeometrie:
Rahmengröße:
Rahmenmaterial:
Rahmenfarbe:
Rahmennummer/Codierung vorhanden?:

Komponenten:

Sonstige Merkmale:

Wo gefunden/sichergestellt (Straße/Nr, PLZ, Ort):
Wann gefunden:

Finder/Fundbüro/Polizeidienststelle
Vorname/Nachname:

PLZ/Ort:
Telefon:
E-Mail-Adresse:
ggf. Vorgangs-Nr.:

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Löschen Sie vor dem Absenden alle unnötigen Signaturen heraus.

Fahrrad-Fundbüro stellt die Fundanzeige nach Prüfung umgehend ins Netz. Das Versenden ist bis max. 10 MB möglich.

3) Ist es hier nicht als gesucht gemeldet: Geben Sie das herrenlose Fahrrad bitte auf einem Fundbüro auf.

© Fahrrad-Fahndung